Dienstag, 8. Januar 2013

Beauftragter & Ansprechpersonen

Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch und Beauftragte für Prävention und Fälle

Seit 2009 sehen Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Ordensleute im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz vor, dass die Ordensoberen eine Person damit beauftragen, alle Vorwürfe dieser Art zu prüfen, die an die jeweilige Ordensgemeinschaft gerichtet werden. Die beauftragte Person hat außerdem allen Verdachtsfällen nachzugehen. Seit der Fassung der Leitlinien von 2014 werden die Beauftragten „Ansprechpersonen für Hinweise auf tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs“ genannt. Die beauftragten Ansprechpersonen sind von Weisungen unabhängig. Sie dürfen nicht in einem weisungsgebundenen Beschäftigungsverhältnis zur Ordensgemeinschaft stehen.

Seit 1. Januar 2020 ist die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft. Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen.

Diese Ordnung wurde vom Vorstand der Deutschen Ordensobernkonferenz am 4. September 2020 den Ordensgemeinschaften zur Inkraftsetzung empfohlen und liegt seitdem in der Ausführung als „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften“ vor. Die Ordnung ist auch für die Ordensgemeinschaft der Legionäre Christi und die Regnum-Christi-Föderation bindend und wurde ratifiziert.

Präventionsordnung des Regnum Christi und der Legionäre Christi

Mit der Ratifizierung der kirchlichen Rahmenordnung und Ordnung ging am 28. Mai 2020 die Verabschiedung der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in der Arbeit des Regnum Christi und der Legionäre Christi im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Präventionsordnung RC/LC – PrävO RC/LC) einher. Diese Präventionsordnung richtet sich an alle Personen, die in den Einrichtungen und Werken des Regnum Christi und der Legionäre Christi mitarbeiten, an ihnen teilnehmen oder betreut werden, insbesondere Schüler der Apostolischen Schule und alle Teilnehmer der Angebote für Kinder und Jugendliche sowie an die Eltern der zuvor genannten. Zur Präventionsordnung gehören eine Selbstauskunftserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, und eine Selbstverpflichtungserklärung (allgemeiner Verhaltenskodex) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Eine Kopie der Präventionsordnung wurde der Kommission für „Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste“, Bereich Pastoral, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz am 20. August 2020 vorgelegt.

Die Seelsorge von Kindern und Heranwachsenden, somit die Organisation von Veranstaltungen für Minderjährige findet im Regnum Christi im Wesentlichen in und durch die Jugendorganisation der Gemeinschaft, das ECYD statt. Über unser Arbeit berichten wir auf einer eigenen Webseite des ECYD, für dieses spezifische Arbeitsgebiet besteht ein eigener Verhaltenskodex.

Was tun, wenn...?

Die Legionäre Christi und das Regnum Christi nehmen jeden konkreten Fall oder Verdacht von sexuellem Missbrauch sehr ernst. Die „Handreichung Informationen zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ des Erzbistums Köln vermittelt wichtige Informationen darüber, was sexualisierte Gewalt ist, was sexuelle Übergriffe sind und welche Formen strafrechtlich relevant sind. Die Handreichung informiert außerdem darüber, was jeder Einzelne tun kann, damit sexuelle Gewalt verhindert werden kann. Auf Seite 12 finden Sie auch einen detaillierten Handlungsleitfaden für den Fall, was in Deutschland zu tun ist, bei der Vermutung, ein Kind oder Jugendlicher sei Opfer sexualisierter Gewalt geworden.

Der Notfallplan kann hier als PDF direkt heruntergeladen werden.Der Notfallplan kann hier als PDF direkt heruntergeladen werden.Notfallplan

Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen gibt unser Notfallplan einen schnellen Überblick und Handlungsleitfaden, was zu tun ist. Der Notfallplan liegt außerdem als Flyer in allen Niederlassungen der Legionäre Christi, an allen Standorten des Regnum Christi und bei allen Kinder- und Jugendveranstaltungen aus, und steht somit jeder zur Person direkt zur Verfügung. Sie können diesen auch hier als PDF herunterladen.

Externe Ansprechperson bzw. Ombudsstelle für Verdachtsfälle und Fälle von sexuellem Missbrauch

► In Deutschland: Bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung und speziell von sexueller Gewalt wenden Sie sich bitte umgehend an die externe Ansprechperson für das Regnum Christi und die Legionäre Christi:

Ansgar Kesting
Erna-Scheffler-Straße 2
51103 Köln
E-Mail: ansgar.kesting[at]malteser.org
Telefon: +49 (0) 15162443266

► In Österreich: Bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung und speziell von sexueller Gewalt wenden Sie sich bitte umgehend an die jeweilige diözesane Ombudsstelle gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch im kirchlichen Bereich. Alle Informationen zu den Ombudsstellen in Österreich (Kontaktpersonen, Adressen, Telefonnummer etc.) finden Sie auf einer eigenen Webseite hier.

Wie wird bei Missbrauchsfällen verfahren?

Nach dem Erhalt einer Meldung von sexuellem Missbrauch prüft die externe Ansprechperson bzw. zuständige Ombudstelle zunächst, welches weitere Vorgehen notwendig ist. In Abstimmung mit der betroffenen Person wird die Meldung umgehend sowohl an den Leiter der Regnum-Christi-Föderation in Mittel- und Westeuropa als auch an den Interventionsbeauftragten weitergeleitet. Zur Unterstützung werden externe Fachleute und weitere Berater herangezogen, die den Vorfall bewerten und Handlungsempfehlungen geben.

Die weiteren Verfahren in Deutschland werden dann vor allem entsprechend der dafür geltenden kirchlichen Leitlinien eingeleitet.

In Österreich regelt speziell die Verfahrensordnung der Ombudsstellen das genaue Vorgehen im Verdachtsfall bzw. akuten Missbrauchsfall.

Prävention

Für das Regnum Christi und die Legionäre Christi in Deutschland und Österreich koordiniert alle Präventionsmaßnahmen von Seiten der Ordensgemeinschaft und der Apostolatsbewegung Herr Karl-Olaf Bergmann. Zu den Maßnahmen zählen insbesondere regelmäßige Präventionsschulungen für alle Mitarbeiter und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Bereichen Kinder- und Jugendpastoral. Die Präventionsarbeit basiert auf einem institutionellen Schutzkonzept gemäß den kirchlichen Vorgaben, das in der Präventionsordnung unser Gemeinschaft festgeschrieben ist.

Karl-Olaf Bergmann
Justinianstraße 16
50679 Köln
E-Mail:kobergmann[at]arcol.org

Liste aller offziellen Ansprechpersonen in Fällen von sexuellem Missbrauch

Auf der Webseite der Deutschen Bischofskonferenz finden Sie eine vollständige Liste aller Ansprechpersonen in Deutschland.

Statement

Die Legionäre Christi und das Regnum Christi verurteilen jegliche Form von Missbrauch und Gewalt und gehen entschieden dagegen vor. Lesen Sie einen ausführlichen Text dazu hier.

Additional Info

  • Untertitel:

    Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch und Beauftragte für Prävention und Fälle

  • Kategorie News : Aktuelles zum Thema Kinder und Jugend
  • Datum: Nein
  • Druck / PDF: Ja
  • Region: Deutschland, Österreich

Unterthemen

    

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